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Bestattungen

Die Bestattungen

Die Urne wird grundsätzlich an das örtliche, beauftragte Bestattungsinstitut zugesendet und dort bis zum Bestattungstermin aufbewahrt. Ausnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind zulässig.

Der beauftragte Bestatter oder ein beauftragter Dritter stimmt im Einvernehmen mit den betroffenen Angehörigen den Bestattungstermin ab.

Vorbereitungen zur Beisetzung trifft der örtliche, beauftragte Bestatter oder ein beauftragter Dritter. Die Urnenbeisetzung im „Ruhewald Bildtann“ gestalten die Angehörigen in Abstimmung mit dem beauftragten Bestatter oder einem beauftragten Dritten.

Sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gestattet.

Urnen-Beisetzungen sind von Montag bis Freitag nur zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 10:00 Uhr und 15:30 Uhr (Winterzeit) zulässig. Es sind auch Urnen-Beisetzungen an Samstagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.

Alle Handlungen im „Ruhewald Bildtann“ die mit zusätzlichen Lärmbelästigungen oder visuellen Beunruhigungen verbunden sind, sind unzulässig. Hierunter fällt u. a. die Verwendung von großen Lautsprecher-Anlagen für Musikdarbietungen o. ä. oder Kunstlicht. Kleine Akkuboxen / Bluetooth-Boxen können gerne verwendet werden.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen bleibt eine Feierstunde anlässlich des Volkstrauertages.

Trauerfeiern, sowie andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung und der terminlichen Abstimmung mit dem Betreiber und sind spätestens vier Tage vorher anzumelden bzw. zu beantragen.

Durch Witterungseinflüsse, insbesondere im Herbst und Winter, kann es vorkommen, dass Beisetzungen nicht unmittelbar nach der Einäscherung vorgenommen werden können. In diesem Fall ist die Urne bei dem beauftragten Bestatter aufzubewahren. Die Aufbewahrung bis zur Bestattung ist kostenfrei.