Ruhewald und Ruhebäume
Der Ruhewald

Der Ruhewald ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Die forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Belegungsbäume. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht zulässig. Der Betreiber darf Pflegeeingriffe an den Belegungsbäumen durchführen, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Erhaltung unumgänglich geboten sind. Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder nicht vom Betreiber beauftragten Dritten sind nicht zulässig. Ein Ruhewald-Baum ist für die Lebenden ein Ort des Gedenkens, für die Verstorbenen ein Ort ewiger Ruhe. Doch Ruhe und Gedenken erfordern auch Sicherheit.
Der Ruhewald kann im Regelfalle zu jeder Zeit betreten werden, jedoch kann der Betreiber beim Vorliegen besonderer Gründe (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit nach einem Sturm) das Betretungsrecht für Teilflächen oder insgesamt einschränken oder vorübergehend untersagen. Bei Sturm (ab Windstärke 8: 62 – 74 km/h – Äste und Zweige können von den Bäumen brechen), Gewitter, dichtem Nebel, Schneetreiben und sonstigen Gefahrenlagen ist das Betreten des Ruhewaldes untersagt.
Die Ruhebäume
Alle Belegungsbäume werden eingemessen und mit einer Markierungsnummer versehen. Ihren Baum finden Sie, Ihre Angehörigen und Freunde anhand seiner Kennung mit Hilfe unseres Lageplanes immer wieder. Einen aktuellen Lageplan finden Sie auch auf dieser Homepage unter der Rubrik „Baumliste“.
Unter der Rubrik „Baumarten“ werden die unterschiedlichen Kategorien erklärt. Sobald Sie sich für Ihren Baum entschieden haben, erhalten Sie einen entsprechenden Vertrag. Zugleich wird Ihr Nutzungsrecht in ein Baumregister eingetragen, das bei der Ruhewaldverwaltung hinterlegt ist.
Der Ruhewald ist ein lebender Wald, in dem Naturkräfte wirken und Naturereignisse stattfinden können. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Belegungsbaum erkrankt oder durch Sturm beschädigt oder gar zerstört werden könnte. Der Betreiber verpflichtet sich, gegebenenfalls geschädigte Äste zu entfernen, sofern eine Gefahr von ihnen ausgeht. Falls der Baum zerstört werden sollte oder so weit geschädigt wird, dass einzig verbleibt, ihn zu fällen, pflanzt der Betreiber einen neuen jungen Baum an der Stelle des ursprünglichen Baums oder unmittelbar daneben.
Die für diesen Fall gewählte Baumart hängt von den dann aktuell vorhandenen Belichtungsverhältnissen im Ruhewald ab, da nicht jeder Jungbaum unter Schatten wächst. Die bisher am Baum angebrachten Tafeln werden am neuen Baum oder, sofern er zu dünn ist, vorübergehend auf einer Holztafel oder in der unmittelbaren Nähe des früheren Baumes an einem geeigneten Objekt, z. B. einem Baumstumpf oder einem weiteren Baum angebracht. Über die Ersatzpflanzung hinausgehende Ansprüche an den Betreiber sind ausgeschlossen.
Die Ruhestätte am Belegungsbaum
Nach der Beisetzung wird von dem Betreiber ein normiertes Schild in der Größe 100 x 75 mm (Einzelplatz) bzw. 150 x 100 mm (Gruppenschild) mit Namen zur Verfügung gestellt. Es können darauf auch Geburts- und Todesdatum angebracht werden. Auf Wunsch können auf diesem Schild noch bis zu drei weitere Zeilen angebracht werden, die inhaltlich der Würde einer Bestattungsstätte entsprechen und dieser gerecht werden müssen. Sie helfen damit dem Ort des Gedenkens, Ihrer Bestattungsstätte, eine persönliche Prägung zu geben. Dieses Schild wird in Augenhöhe in Richtung Urnenbegräbnisplatzes angebracht. Auf Wunsch können auch anonyme Bestattungen vorgenommen werden
An einem Bestattungsbaum können maximal 12 Ruhestätten für Urnen in einem Stammabstand von ca. 2,50 m beigesetzt werden. Die Anordnung erfolgt im Uhrzeigersinn von 1 Uhr bis 12 Uhr und zwar jeweils im Bereich der vollen Stunde. Dabei liegt 12 Uhr im Norden, 3 Uhr im Osten, 6 Uhr im Süden und 9 Uhr im Westen.
Der Urnenbelegungsplatz im Ruhewald bleibt naturbelassener Waldboden. Grabschmuck in jeglicher Form ist nicht zulässig. Im Ruhewald dürfen keine Trauerinsignien, wie z.B. Kerzen, Lampen, Grab- und Gedenksteine, Kränze, Kreuze oder Ähnliches angebracht bzw. ausgelegt werden. Anpflanzungen dürfen nicht vorgenommen werden.
An dem zentralen Verabschiedungsplatz können jederzeit Kränze und Blumen abgelegt werden. Der Betreiber hält sich offen, diese zu einem gegebenen Zeitpunkt selbständig und ohne Rückfrage zu entsorgen.