Grabplatzgestaltung
Die Grabplatzgestaltung


Der Urnengrabplatz im Ruhewald bleibt naturbelassener Waldboden. Grabschmuck in jeglicher Form ist nicht zulässig. Im Ruhewald dürfen keine Trauerinsignien, wie z.B. Kerzen, Lampen, Grab- und Gedenksteine, Kränze, Kreuze oder Ähnliches angebracht bzw. ausgelegt werden. Anpflanzungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie hierzu dieses Informationsblatt.
An dem zentralen Verabschiedungsplatz können jederzeit Kränze und Blumen abgelegt werden. Die kunstvolle Andachtsschale aus heimischen Douglasienholz bietet Platz, um Kränze, Blumen und sonstige Gegenstände abzulegen.
Der Betreiber hält sich offen, im Ruhewald ausgelegte Trauerinsignien selbstständig zu entfernen und ohne Rückfrage zu entsorgen.
Nach der Beisetzung wird von dem Betreiber ein normiertes Schild in der Größe 100 x 75 mm mit Namen zur Verfügung gestellt. Es können darauf auch Geburts- und Todesdatum angebracht werden. Auf Wunsch können auf diesem Schild noch bis zu drei weitere Zeilen und Symbole angebracht werden, die inhaltlich der Würde einer Bestattungsstätte entsprechen und dieser gerecht werden müssen. Sie helfen damit dem Ort des Gedenkens, Ihrer Bestattungsstätte, eine persönliche Prägung zu geben. Dieses Schild wird in Augenhöhe in Richtung Urnenbegräbnisplatzes angebracht.